REACH-Verordnung der Europäischen Union

Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) soll die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor den von Chemikalien ausgehenden Gefahren schützen.

 

Gemäß der REACH-Verordnung der Europäischen Union (EU) müssen Hersteller oder Importeure chemische Stoffe, die sie in Mengen von mehr als einer (1) Tonne pro Jahr in der EU herstellen oder in die EU einführen, bei der Europäischen Chemieagentur (ECHA) registrieren lassen.

 

Die Terex Corporation (Terex) fertigt ein umfangreiches Programm an Hub- und Materialumschlagmaschinen und ‑anlagen für Kunden in diversen Branchen, darunter Bau, Infrastruktur, Verarbeitendes Gewerbe, Transport, Verkehr, Recycling, Energie, Versorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden. Unsere Produkte gelten als „Erzeugnisse“ im Sinne der EU REACH-Verordnung.

 

Unter bestimmten Umständen verlangt diese Verordnung die Registrierung von Stoffen, die Bestandteil von Erzeugnissen sind. Ein Erzeugnis kann ein Endprodukt, eine Baugruppe oder ein Ersatzteil sein. Die Registrierung von Stoffen in Erzeugnissen ist erforderlich, wenn der chemische Stoff unter normalen oder angemessen vorhersehbaren Nutzungsbedingungen aus diesen Erzeugnissen freigesetzt werden soll und der chemische Stoff in Mengen von insgesamt mehr als einer (1) Tonne pro Jahr pro Hersteller/Importeur und Erzeugnisart in diesen Erzeugnissen enthalten ist. Zum jetzigen Zeitpunkt stellt Terex fest, dass seine Endprodukte, Baugruppen oder Ersatzteile keine Stoffe enthalten, die gemäß REACH-Verordnung registriert werden müssen.

 

Gemäß Artikel 33(1) der REACH-Verordnung unterliegen Hersteller, Importeure und Zulieferer eines Erzeugnisses, das einen auf der Kandidatenliste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) geführten Stoff mit einem Massenanteil von 0,1 % oder mehr enthält, gegenüber dem Empfänger einer Informationspflicht, um eine sichere Verwendung dieses Erzeugnisses zu ermöglichen. Die Information muss mindestens den Namen des Stoffes enthalten. Diese Verpflichtung gilt für den Importeur des Erzeugnisses in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bzw. den Hersteller des Erzeugnisses im EWR.

 

Gemäß den oben aufgeführten Bestimmungen informiert Terex seine Kunden hiermit wie folgt: Wir sind von Zulieferern der Segmente Terex Aerial Work Platforms  und Materials Processing benachrichtigt worden, dass einige ihrer Erzeugnisse SVHC mit einem Massenanteil von mehr als 0,1 % enthalten. Bitte klicken Sie auf die nachfolgenden Links, um die Tabellen der Artikel sowie Terex Endprodukte aus den Terex Segmenten Aerial Work Platforms und Materials Processing anzuzeigen, die SVHC enthalten.



Aerial Work Platforms-EU-REACH-Article-33-Declarations

Materials-Processing-EU-REACH-Article-33-Declarations

 

Terex wird von seinen Zulieferern regelmäßig über das Vorhandensein besonders besorgniserregender Stoffe in ihren Produkten informiert. Wir werden unsere Fertigungsprozesse, unsere Zulieferkette und unsere Artikel auch in Zukunft regelmäßig in Hinblick auf die Einhaltung der REACH-Verordnung bewerten.

 

Weitere Informationen zur REACH-Verordnung erhalten Sie auf der Website der ECHA unter http://echa.europa.eu/regulations/reach.

 

Bei technischen Fragen oder Untersuchungen im Zusammenhang mit REACH schreiben Sie bitte an Terex unter REACH@terex.com.